Steuerberater für Kapitalgesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer in Kelkheim Aktuelle Zahlen. Klare Einordnung. Verlässliche nächste Schritte.

Entscheidungen brauchen eine belastbare Grundlage

Sie führen ein Unternehmen, tragen Verantwortung und brauchen mehr als die Erledigung steuerlicher Pflichten. Die FINCKH Steuerberatungsgesellschaft mbH in Kelkheim am Taunus verbindet aktuelle Zahlen, digitale Prozesse und proaktive Beratung zu einer belastbaren Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Wir beraten Kapitalgesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer im Main-Taunus-Kreis, im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Digitale Zusammenarbeit macht die Entfernung dabei zur Nebensache. Vier Schwerpunkte prägen unsere Arbeit: die laufende Betreuung von Kapitalgesellschaften, die Unternehmensnachfolge einschließlich Erbschaft- und Schenkungsteuer, das internationale Steuerrecht mit Sonderkompetenz für die USA sowie die digitale Prozessberatung.

Steuerberatung für Kapital­gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer

Ihre GmbH entwickelt sich. Ihre steuerliche Beratung sollte Schritt halten.

Investitionen, Ausschüttungen, Geschäftsführervergütungen oder die strategische Weiterentwicklung Ihres Unternehmens – unternehmerische Entscheidungen haben häufig Auswirkungen auf mehreren Ebenen.

Ihre Entscheidungen benötigen eine fundierte Grundlage: aktuelle Zahlen und einen klaren Blick auf die Auswirkungen für Ihre Gesellschaft, Sie als Gesellschafter und Ihr Privatvermögen.

Wie wir dabei vorgehen: Wir betrachten diese Fragen nicht isoliert. Entscheidend ist das Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen: Gesellschaft, Gesellschafter und Privatvermögen.

Digitale Prozessberatung

Ihre Buchhaltung ist digital – aber Ihre Abläufe noch nicht?

Digitalisierung beginnt nicht mit der Software, sondern mit klaren Prozessen. Wir analysieren, wo Informationen und Zuständigkeiten heute liegen, und entwickeln Abläufe, die in Ihrem Unternehmen und in der Zusammenarbeit mit der Kanzlei effizient ineinandergreifen.

Wie wir dabei vorgehen: Nicht die Software steht am Anfang, sondern der Prozess. Wir schauen uns an, wie Belege tatsächlich durch das Unternehmen laufen – von der Erstellung oder dem Eingang eines Belegs über Prüfung und Freigabe bis zur Archivierung und Übergabe an die Kanzlei. Wo entstehen Medienbrüche oder unnötige Arbeitsschritte?

Auf dieser Grundlage entwickeln wir klare Soll-Prozesse mit eindeutigen Zuständigkeiten und nutzen vorhandene digitale Möglichkeiten und Schnittstellen sinnvoll. Die Umsetzung erfolgt Schritt für Schritt im laufenden Betrieb und wird von uns aktiv begleitet. Bei Bedarf kommen wir dafür auch direkt zu Ihnen ins Unternehmen – im Rhein-Main-Gebiet schnell und unkompliziert.

FINCKH arbeitet vollständig digital. Sie müssen heute noch nicht digital aufgestellt sein, aber bereit sein, Ihre Prozesse weiterzuentwickeln. Dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass die Umstellung in Ihrem laufenden Betrieb funktioniert.

Erben und Schenken

Erben und Schenken bringt häufig komplexe steuerliche Fragen mit sich. Wir beraten Sie bei nationalen und internationalen Erbfällen sowie bei Schenkungen und helfen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen. Dabei bringen wir Ihre persönlichen Vorstellungen mit den rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten in Einklang und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Vermögen rechtzeitig übertragen

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten steuerlich vorteilhaft zu übertragen. Durch frühzeitige Planung lassen sich insbesondere persönliche Freibeträge mehrfach nutzen und steuerliche Belastungen reduzieren.

Wir entwickeln gemeinsam mit den Beteiligten eine individuelle Strategie, die steuerliche, persönliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt – insbesondere bei Immobilien- und Betriebsvermögen. Bei Bedarf arbeiten wir dabei eng mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Die Gestaltung eines Testaments sollte rechtzeitig angegangen werden. Ein Testament schafft Klarheit über die Vermögensnachfolge, kann familiäre Konflikte vermeiden, Hinterbliebene absichern und den Vermögensbestand erhalten. Zugleich bietet eine frühzeitige Gestaltung Möglichkeiten, die Erbschaftsteuerbelastung zu reduzieren, insbesondere bei Immobilien- und Betriebsvermögen.

Ausgehend von Ihren persönlichen Vorstellungen entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Lösung, die familiäre Wünsche, Vermögenssicherung und steuerliche Aspekte miteinander verbindet.

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge braucht rechtzeitige und systematische Planung. Dabei gilt es, den Fortbestand des Unternehmens ebenso zu sichern wie die persönliche und finanzielle Absicherung des Unternehmers und gegebenenfalls seines Ehegatten.

Wir entwickeln für Übergeber und Übernehmer individuelle steuerliche Lösungen unabhängig davon, ob die Nachfolge innerhalb der Familie, durch Verkauf oder auf andere Weise erfolgt. Für rechtliche Fragen arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Ein Erbfall bringt neben persönlichen Veränderungen häufig auch komplexe steuerliche und formale Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie von der ersten Prüfung des Nachlasses bis zur Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung.

Wir klären mit Ihnen unter anderem die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Freibeträge, Nachlassverbindlichkeiten sowie bestehende Anzeige- und Erklärungspflichten und begleiten Sie bei der weiteren Nachlassabwicklung – auch bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder mehreren Miterben.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erfordern eine sorgfältige steuerliche und bewertungsrechtliche Prüfung. Wir prüfen und erfüllen für Sie auch die Anzeigepflichten nach § 30 ErbStG und übernehmen die Erstellung und Abgabe der erforderlichen Steuer- und Feststellungserklärungen.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem Vermächtnisse, Pflichtteile, Nießbrauch, Wohnrechte und weitere Auflagen.

Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitend denken. Steuerlich Klarheit schaffen.

Internationale Lebens- und Unternehmenssituationen bringen besondere steuerliche Fragestellungen mit sich. Im Rhein-Main-Gebiet mit seiner internationalen Wirtschaftsstruktur ist das ein Thema, das viele Unternehmer und Privatpersonen betrifft.

Ob grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten wie Betriebsstätten (Inbound und Outbound), ausländische Einkünfte, ein Zuzug nach Deutschland, eine Beteiligung im Ausland oder eine Erbschaft mit Auslandsbezug: Entscheidend ist, die steuerlichen Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen.

Als besondere Expertise unserer Kanzlei beraten wir Sie aus deutscher steuerlicher Sicht bei internationalen Sachverhalten mit besonderem Schwerpunkt bei der Besteuerung von 401(k)-Pensionen aus den USA und Pensionen internationaler Organisationen. Wir schaffen Klarheit über Besteuerung, Erklärungspflichten und mögliche Doppelbesteuerungen sowie deren Vermeidung.

Dabei betrachten wir Ihre Situation ganzheitlich und zeigen auf, welche steuerlichen Auswirkungen sich in Deutschland ergeben. Für die steuerliche Beurteilung im Ausland arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern vor Ort zusammen.

So verbinden wir unsere internationale steuerliche Expertise mit einem umfassenden Blick auf Ihre persönliche und unternehmerische Situation.

Damit Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wissen, woran Sie sind – und welche Möglichkeiten Sie haben.

So klären wir grenzüberschreitende Sachverhalte:

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Ertragsteuerrecht gehen wir strukturiert und Schritt für Schritt vor. Zunächst prüfen wir, welche deutschen steuerlichen Auswirkungen sich aus dem Sachverhalt ergeben und ob eine deutsche Steuerpflicht besteht.
Im nächsten Schritt bestimmen wir die steuerliche Ansässigkeit und prüfen, welchem Staat nach dem jeweils einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zusteht. Daraus leiten wir die konkreten steuerlichen Folgen ab und prüfen, wie eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden wird.

Bei grenzüberschreitenden Schenkungs- und Erbfällen prüfen wir die deutsche Steuerpflicht und den Umfang des steuerpflichtigen Vermögens. Anschließend klären wir, ob die Anrechnung einer ausländischen Erbschaftsteuer möglich ist.
Sollte eines der wenigen vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen einschlägig sein, berücksichtigen wir dieses bei unserer Prüfung.

Auch die erforderlichen Anzeige- und Erklärungspflichten in Deutschland prüfen und erfüllen wir für Sie. Auf dieser Grundlage zeigen wir Ihnen die sinnvollen nächsten Schritte auf und begleiten Sie bei deren Umsetzung.

Umstrukturierung und Rechtsformberatung

Ist die GmbH die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen?

Unternehmen entwickeln sich, die Struktur bleibt. Was bei der Gründung sinnvoll war, passt nach Jahren des Wachstums oft nicht mehr zu Haftung, Steuerlast und Planung. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, rechnen die Alternativen durch und begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung.

So prüfen wir Ihre Rechtsform

Ein Rechtsformwechsel wird selten aus steuerlichen Gründen allein entschieden. Wir stellen deshalb drei Fragen nebeneinander: Wie hoch ist die laufende Steuerbelastung bei den infrage kommenden Formen, gemessen an Ihrer tatsächlichen Entnahmequote? Welche Haftungs- und Nachfolgewirkungen hat die Struktur? Und was kostet der Weg dorthin, denn Umwandlungen lassen sich unter Voraussetzungen steuerneutral gestalten, sind dann aber an Sperrfristen gebunden. Erst wenn diese drei Antworten zusammenpassen, ist eine Umstrukturierung sinnvoll. Andernfalls raten wir davon ab.

Das Fundament: laufende Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Die laufende Steuerberatung ist die Grundlage für eine verlässliche unternehmerische Begleitung. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Aufgaben – zuverlässig, digital und strukturiert.
Dabei geht es um mehr als die Erfüllung laufender Pflichten. Aktuelle Zahlen, klare Strukturen und ein verlässlicher Überblick schaffen die Grundlage für gute Entscheidungen.
Darauf bauen wir unsere individuelle Beratung auf – von der laufenden steuerlichen Betreuung bis zu besonderen unternehmerischen Fragen.

Zeitnahe Auswertungen schaffen die Grundlage für gute unternehmerische Entscheidungen.

Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung digital und schließen den Vormonat im Folgemonat ab. So haben Sie Ihre Liquidität, Geschäftsentwicklung und Steuerbelastung frühzeitig im Blick.

Lohnabrechnungen erfordern aktuelle Kenntnisse, sorgfältige Verarbeitung und die Einhaltung zahlreicher Fristen. Wir übernehmen die laufende Abrechnung und die erforderlichen Meldungen – zuverlässig und vollständig digital.

Auswertungen und Unterlagen stellen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden digital zur Verfügung. Auch die Kommunikation rund um die Lohnabrechnung erfolgt durchgängig digital.

Bei steuerlichen Fragen rund um Vergütung und Lohn ordnen wir die Auswirkungen ein. Bei rechtlichen Spezialfragen vermitteln wir Ihnen bei Bedarf die passenden Fachleute.

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für Gespräche mit Banken, Finanzierungsentscheidungen, Gesellschafterentscheidungen und Ihre weitere Planung.

Wir erstellen den Jahresabschluss auf Basis der laufenden Buchhaltung und nehmen uns Zeit, die wesentlichen Entwicklungen mit Ihnen einzuordnen.

Denn ein Jahresabschluss soll nicht nur fertig sein – er soll Ihnen zeigen, wo Ihr Unternehmen steht und welche Entscheidungen vor Ihnen liegen.

Wir erstellen die betrieblichen Steuererklärungen für Ihr Unternehmen und prüfen die dazugehörigen Bescheide. Ergeben sich daraus Rückfragen oder Handlungsbedarf, stimmen wir das mit Ihnen ab und führen die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Was Sie von FINCKH erwarten können

Ihre Zahlen bleiben aktuell

Wir schließen Ihre Buchhaltung im Folgemonat ab. Damit haben Sie zeitnah eine verlässliche Grundlage für Bankgespräche, Finanzierungen, Investitionsentscheidungen und die laufende Steuerung Ihres Unternehmens.

Aktuelle Entwicklungen bilden die Grundlage für Ihre Entscheidungen – statt eines Blicks zurück auf die Vergangenheit.

Sie erhalten klare Antworten

Steuerliche Fragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Sie erhalten eine klare und realistische Einschätzung – und, wo sinnvoll, konkrete Handlungsalternativen mit ihren jeweiligen steuerlichen Konsequenzen.

Sie wissen nicht nur, was möglich ist, sondern auch, welche Folgen die verschiedenen Wege haben.

Wir schauen genauer hin

Unsere Arbeit endet nicht mit der Buchhaltung. Wir achten auf Entwicklungen, die für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation wichtig werden können.

Veränderungen bei Gesellschaftern, größere Investitionen, geplante Umstrukturierungen oder persönliche Veränderungen können steuerliche Folgen haben. Wenn uns etwas auffällt, sprechen wir es an – und zwar möglichst bevor daraus ein Problem wird.

Wir verbinden laufende Steuerberatung mit vorausschauender Beratung und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Zusammenarbeit, die einfach funktioniert

Digitale Zusammenarbeit ist bei FINCKH kein Zusatz, sondern Teil unserer täglichen Arbeit.

Belege, Auswertungen und Informationen werden digital ausgetauscht und stehen dort zur Verfügung, wo sie gebraucht werden. Das reduziert Abstimmungsaufwand, schafft Transparenz und hält die Kommunikation zwischen Ihnen und uns einfach und direkt.

Digitale Steuerberatung wird damit zu einem unkomplizierten Bestandteil Ihres Arbeitsalltags.

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Unternehmer

Je früher, desto besser – idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleibt genügend Zeit, die Nachfolge steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Unter anderem können persönliche Freibeträge bei der Schenkungsteuer grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt und Übertragungen gegebenenfalls auf mehrere Schritte verteilt werden. Eine frühzeitige Planung schafft damit Gestaltungsspielräume, die kurz vor der Übergabe oft nicht mehr bestehen.

Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker bzw. Erblasser und Erwerber. Je nach Verwandtschaftsgrad und persönlicher Beziehung gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen.

Wichtig ist der Zehnjahreszeitraum: Schenkungen und andere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden bei einer späteren Erbschaft grundsätzlich zusammengerechnet. Bereits erfolgte Schenkungen können den verfügbaren Freibetrag daher entsprechend reduzieren. Erst wenn frühere Erwerbe aus dem Zehnjahreszeitraum herausfallen, steht der Freibetrag wieder vollständig zur Verfügung.

Gerade bei größeren Vermögensübertragungen lohnt sich daher eine frühzeitige Planung, bei der auch bereits erfolgte Schenkungen berücksichtigt werden.

Nicht unbedingt – unter bestimmten Voraussetzungen können GmbH-Anteile schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden.

Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht umfangreiche Verschonungsregelungen vor. Ob und in welchem Umfang diese greifen, hängt unter anderem von der Vermögensstruktur, den Behaltensfristen und den gesetzlichen Lohnsummenregelungen ab.

Eine frühzeitige steuerliche Planung ist daher entscheidend, um Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen und die Steuerbelastung zu optimieren.

Grundsätzlich unterliegen in Deutschland wohnende Personen mit ihrem weltweiten Einkommen der deutschen Steuerpflicht. Ob eine ausländische Rente tatsächlich in Deutschland besteuert wird, richtet sich jedoch nach der Art der Rente und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Herkunftsstaat.

Je nach Einzelfall kann das Besteuerungsrecht Deutschland, dem ausländischen Staat oder beiden Staaten zustehen.

Eine Prüfung des konkreten Falls ist daher unerlässlich, um das Besteuerungsrecht und mögliche steuerliche Pflichten zuverlässig zu bestimmen.

Eine Holding kann steuerlich und strategisch sinnvoll sein, insbesondere wenn Gewinne reinvestiert, weitere Beteiligungen aufgebaut, Geschäftsbereiche in eigenständigen Gesellschaften organisiert oder ein späterer Unternehmensverkauf vorbereitet werden soll.

Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem großen Teil steuerfrei sein. Dadurch kann eine Holding insbesondere bei der Reinvestition von Gewinnen und beim Aufbau weiteren Vermögens steuerliche Vorteile bieten. Dem stehen zusätzlicher Gründungs-, Verwaltungs- und Beratungsaufwand sowie die Kosten für weitere Gesellschaften gegenüber.

Wird die Holding nachträglich über einer bereits bestehenden GmbH gegründet, ist hierfür regelmäßig eine entsprechende Umstrukturierung erforderlich, die je nach Gestaltung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes erfolgen kann. Dabei sind sowohl die gesellschaftsrechtliche als auch die steuerliche Gestaltung sorgfältig zu prüfen

Ob sich eine Holding für Sie lohnt, hängt unter anderem von Ihrer Unternehmensstruktur sowie Ihrer individuellen Ausschüttungs-, Investitions- und Verkaufsplanung ab.

Ja. Eine Erbschaft aus dem Ausland kann auch in Deutschland steuerlich relevant sein. Wenn Sie in Deutschland wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, kann sich die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich auf den gesamten Erwerb einschließlich des geerbten Auslandsvermögens erstrecken.

Entscheidend sind dabei unter anderem Ihr Wohnsitz, der Wohnsitz des Erblassers, die Art und Belegenheit des geerbten Vermögens sowie die steuerlichen Regelungen des jeweiligen ausländischen Staates. Je nach Sachverhalt kann es zudem zu einer Besteuerung in Deutschland und im Ausland kommen. Eine Doppelbesteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen vermieden oder durch Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer gemildert werden.

Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang die Erbschaft in Deutschland steuerpflichtig ist, welche Erklärungspflichten bestehen und wie eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

Ein Wegzug ins Ausland kann eine sogenannte Wegzugsbesteuerung auslösen. Dabei kann der Wertzuwachs Ihrer GmbH-Anteile besteuert werden, obwohl die Anteile nicht tatsächlich verkauft wurden.

Die Regelungen greifen insbesondere bei bestimmten wesentlichen Beteiligungen und setzen weitere persönliche und zeitliche Voraussetzungen voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen eine ratierliche Zahlung der Steuer oder Rückkehrregelungen in Betracht.

Ein geplanter Wegzug sollte daher frühzeitig steuerlich geprüft und gestaltet werden. Denn nach dem Wegzug sind wichtige Gestaltungsmöglichkeiten häufig eingeschränkt.

Wir schließen die Buchhaltung im Folgemonat ab. Sie erhalten Ihre Auswertungen damit zeitnah und nicht mit mehreren Monaten Verzögerung – sodass Sie die Zahlen als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen nutzen können.

Voraussetzung dafür ist die vereinbarte digitale und zeitnahe Bereitstellung Ihrer Belege. So entsteht die Aktualität der Auswertungen durch einen gut abgestimmten gemeinsamen Prozess.

Ja. Unsere Kanzlei liegt in Kelkheim, rund zwanzig Kilometer westlich von Frankfurt am Main. Wir betreuen Mandanten im gesamten Main-Taunus-Kreis, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Da wir vollständig digital arbeiten und Beratungsgespräche auf Wunsch per Zoom stattfinden, spielt die Entfernung für die Zusammenarbeit keine Rolle.

Nein. Wir arbeiten konsequent digital und setzen daher die Bereitschaft voraus, sich auf unsere digitalen Prozesse einzulassen.

Unser Schwerpunkt liegt auf Unternehmen und Unternehmern, deren Anforderungen und Strukturen zu unserer fachlichen Ausrichtung und Arbeitsweise passen. Besonders gerne betreuen wir Betriebe der Systemgastronomie, Dienstleistungsunternehmen, produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe.

Wir möchten die Mandate, die wir übernehmen, mit unseren Prozessen und unserer fachlichen Expertise bestmöglich betreuen.

Der erste Schritt ist ein Gespräch

Sie möchten prüfen, ob FINCKH zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt? Dann schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns bei Ihnen und klären im ersten Gespräch, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Bitte beantworten Sie uns vor der Termin­buchung ein paar Fragen.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei.