Steuerberater für Kapitalgesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer in Kelkheim Aktuelle Zahlen. Klare Einordnung. Verlässliche nächste Schritte.
Entscheidungen brauchen eine belastbare Grundlage
Sie führen ein Unternehmen, tragen Verantwortung und brauchen mehr als die Erledigung steuerlicher Pflichten. Die FINCKH Steuerberatungsgesellschaft mbH in Kelkheim am Taunus verbindet aktuelle Zahlen, digitale Prozesse und proaktive Beratung zu einer belastbaren Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Wir beraten Kapitalgesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer im Main-Taunus-Kreis, im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Digitale Zusammenarbeit macht die Entfernung dabei zur Nebensache. Vier Schwerpunkte prägen unsere Arbeit: die laufende Betreuung von Kapitalgesellschaften, die Unternehmensnachfolge einschließlich Erbschaft- und Schenkungsteuer, das internationale Steuerrecht mit Sonderkompetenz für die USA sowie die digitale Prozessberatung.
Steuerberatung für Kapitalgesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer
Investitionen, Ausschüttungen, Geschäftsführervergütungen oder die strategische Weiterentwicklung Ihres Unternehmens – unternehmerische Entscheidungen haben häufig Auswirkungen auf mehreren Ebenen.
Ihre Entscheidungen benötigen eine fundierte Grundlage: aktuelle Zahlen und einen klaren Blick auf die Auswirkungen für Ihre Gesellschaft, Sie als Gesellschafter und Ihr Privatvermögen.
Typische Ausgangslagen, mit denen Unternehmer zu uns kommen:
- Die GmbH hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen. Soll der Gewinn thesauriert, für Investitionen im Unternehmen eingesetzt oder ausgeschüttet werden? Und welche steuerlichen Auswirkungen hat die jeweilige Entscheidung auf Ebene der Gesellschaft und beim Gesellschafter?
- Ein weiterer Gesellschafter soll aufgenommen werden. Wie ist der Unternehmenswert zu bestimmen? Welche Beteiligungsquote ist angemessen? Und welche Regelungen sollten im Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls in einer Gesellschaftervereinbarung getroffen werden?
- Eine Immobilie soll erworben werden. Ist der Erwerb durch die operative Gesellschaft sinnvoll, im Privatvermögen oder über eine separate Gesellschaft bzw. Immobiliengesellschaft? Welche steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen ergeben sich daraus?
Unsere Leistungen im Überblick:
- Laufende steuerliche Betreuung von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften
- Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern zu ihrer persönlichen Steuersituation
- Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
- Prüfung steuerlicher Auswirkungen geplanter Investitionen und Veränderungen
- Beratung bei der Unternehmens- und Vermögensstrukturierung
- Prüfung des Zusammenspiels von Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Testament
- Koordination mit Rechtsanwälten, Notaren und weiteren Fachberatern
Digitale Prozessberatung
Digitalisierung beginnt nicht mit der Software, sondern mit klaren Prozessen. Wir analysieren, wo Informationen und Zuständigkeiten heute liegen, und entwickeln Abläufe, die in Ihrem Unternehmen und in der Zusammenarbeit mit der Kanzlei effizient ineinandergreifen.
Typische Ausgangslagen, mit denen Unternehmer zu uns kommen:
- Rechnungen kommen per Post, E-Mail oder über verschiedene Portale und werden unterschiedlich verarbeitet.
- Der Monatsabschluss verzögert sich regelmäßig, weil Unterlagen fehlen oder nachgefordert werden müssen.
- Ein Mitarbeiter kennt die Abläufe, dokumentiert sind sie jedoch nicht.
- Die notwendige Software ist vorhanden, wird aber nur teilweise genutzt.
Wie wir dabei vorgehen: Nicht die Software steht am Anfang, sondern der Prozess. Wir schauen uns an, wie Belege tatsächlich durch das Unternehmen laufen – von der Erstellung oder dem Eingang eines Belegs über Prüfung und Freigabe bis zur Archivierung und Übergabe an die Kanzlei. Wo entstehen Medienbrüche oder unnötige Arbeitsschritte?
Auf dieser Grundlage entwickeln wir klare Soll-Prozesse mit eindeutigen Zuständigkeiten und nutzen vorhandene digitale Möglichkeiten und Schnittstellen sinnvoll. Die Umsetzung erfolgt Schritt für Schritt im laufenden Betrieb und wird von uns aktiv begleitet. Bei Bedarf kommen wir dafür auch direkt zu Ihnen ins Unternehmen – im Rhein-Main-Gebiet schnell und unkompliziert.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Analyse bestehender Abläufe und Schnittstellen
- Entwicklung klarer digitaler Prozesse
- Umstellung auf digitale Buchhaltung und Belegverwaltung
- Einrichtung und Nutzung von DATEV Unternehmen online
- Papierlose Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Kanzlei
- Strukturierte Übergabe und Verarbeitung von Belegen
- Begleitung bei Umsetzung und Anpassung im laufenden Betrieb
- Vor-Ort-Termine im Unternehmen, wo die Situation es sinnvoll macht
FINCKH arbeitet vollständig digital. Sie müssen heute noch nicht digital aufgestellt sein, aber bereit sein, Ihre Prozesse weiterzuentwickeln. Dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass die Umstellung in Ihrem laufenden Betrieb funktioniert.
Erben und Schenken
Erben und Schenken bringt häufig komplexe steuerliche Fragen mit sich. Wir beraten Sie bei nationalen und internationalen Erbfällen sowie bei Schenkungen und helfen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen. Dabei bringen wir Ihre persönlichen Vorstellungen mit den rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten in Einklang und begleiten Sie bei der Umsetzung.
LEBZEITIGE SCHENKUNGEN
Vermögen rechtzeitig übertragen
Die vorweggenommene Erbfolge kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten steuerlich vorteilhaft zu übertragen. Durch frühzeitige Planung lassen sich insbesondere persönliche Freibeträge mehrfach nutzen und steuerliche Belastungen reduzieren.
Wir entwickeln gemeinsam mit den Beteiligten eine individuelle Strategie, die steuerliche, persönliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt – insbesondere bei Immobilien- und Betriebsvermögen. Bei Bedarf arbeiten wir dabei eng mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
- Steuerliche Gestaltung von lebzeitigen Schenkungen
- Steuer- und Liquiditätsoptimierung von Übergabeverträgen
- Ausnutzung steuerlicher Freibeträge
- Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch
- Finanzielle Absicherung des Schenkers
- Prüfung von Steuervorteilen durch Wechsel des ehelichen Güterstands
- Analyse von bestehenden Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen
- Vermeidung von Steuerfallen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Betrachtung der einkommensteuerlichen Auswirkungen
Testamentsgestaltung
Die Gestaltung eines Testaments sollte rechtzeitig angegangen werden. Ein Testament schafft Klarheit über die Vermögensnachfolge, kann familiäre Konflikte vermeiden, Hinterbliebene absichern und den Vermögensbestand erhalten. Zugleich bietet eine frühzeitige Gestaltung Möglichkeiten, die Erbschaftsteuerbelastung zu reduzieren, insbesondere bei Immobilien- und Betriebsvermögen.
Ausgehend von Ihren persönlichen Vorstellungen entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Lösung, die familiäre Wünsche, Vermögenssicherung und steuerliche Aspekte miteinander verbindet.
- Ausarbeitung von Testamenten unter steuerlichen Aspekten
- Steuerliche Prüfung von bereits bestehenden Testamenten
- Projektion der voraussichtlichen Steuerbelastung für die Erben
- Steuervermeidung durch Ausnutzung von Freibeträgen
- Berücksichtigung von besonderen Regelungen bei Gesellschaftsanteilen
- Gestaltungen mit Vermächtnis und Teilungsanordnung
- Spezielle Testamente für Ehegatten und Unternehmer
- Testamente unter Berücksichtigung minderjähriger Kinder
- Einsatz von Testamentsvollstreckung zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Unternehmensnachfolge
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge braucht rechtzeitige und systematische Planung. Dabei gilt es, den Fortbestand des Unternehmens ebenso zu sichern wie die persönliche und finanzielle Absicherung des Unternehmers und gegebenenfalls seines Ehegatten.
Wir entwickeln für Übergeber und Übernehmer individuelle steuerliche Lösungen unabhängig davon, ob die Nachfolge innerhalb der Familie, durch Verkauf oder auf andere Weise erfolgt. Für rechtliche Fragen arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
Beratung im Erbfall
Ein Erbfall bringt neben persönlichen Veränderungen häufig auch komplexe steuerliche und formale Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie von der ersten Prüfung des Nachlasses bis zur Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung.
Wir klären mit Ihnen unter anderem die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Freibeträge, Nachlassverbindlichkeiten sowie bestehende Anzeige- und Erklärungspflichten und begleiten Sie bei der weiteren Nachlassabwicklung – auch bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder mehreren Miterben.
- Prüfung Ihrer Anzeige- und Erklärungspflichten an das Finanzamt
- Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen
- Maßnahmen zur Steuervermeidung durch Erbausschlagung
- Geltendmachung von Pflichtteilen
- Steuerliche Betreuung von Erbengemeinschaften
Steuererklärungen
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erfordern eine sorgfältige steuerliche und bewertungsrechtliche Prüfung. Wir prüfen und erfüllen für Sie auch die Anzeigepflichten nach § 30 ErbStG und übernehmen die Erstellung und Abgabe der erforderlichen Steuer- und Feststellungserklärungen.
Dabei berücksichtigen wir unter anderem Vermächtnisse, Pflichtteile, Nießbrauch, Wohnrechte und weitere Auflagen.
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
- Steuerliche Bewertung des gesamten Nachlasses
- Ermittlung der persönlichen und sachlichen Freibeträge
- Prognose der Steuerbelastung
- Erstellung der noch nicht veranlagten Einkommensteuererklärungen des Erblassers
- Feststellungserklärungen für eine Erbengemeinschaft
- Beurteilung der Steuerpflicht von Immobilienverkäufen aus dem Nachlass
Internationales Steuerrecht
Internationale Lebens- und Unternehmenssituationen bringen besondere steuerliche Fragestellungen mit sich. Im Rhein-Main-Gebiet mit seiner internationalen Wirtschaftsstruktur ist das ein Thema, das viele Unternehmer und Privatpersonen betrifft.
Ob grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten wie Betriebsstätten (Inbound und Outbound), ausländische Einkünfte, ein Zuzug nach Deutschland, eine Beteiligung im Ausland oder eine Erbschaft mit Auslandsbezug: Entscheidend ist, die steuerlichen Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen.
Als besondere Expertise unserer Kanzlei beraten wir Sie aus deutscher steuerlicher Sicht bei internationalen Sachverhalten mit besonderem Schwerpunkt bei der Besteuerung von 401(k)-Pensionen aus den USA und Pensionen internationaler Organisationen. Wir schaffen Klarheit über Besteuerung, Erklärungspflichten und mögliche Doppelbesteuerungen sowie deren Vermeidung.
Dabei betrachten wir Ihre Situation ganzheitlich und zeigen auf, welche steuerlichen Auswirkungen sich in Deutschland ergeben. Für die steuerliche Beurteilung im Ausland arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern vor Ort zusammen.
So verbinden wir unsere internationale steuerliche Expertise mit einem umfassenden Blick auf Ihre persönliche und unternehmerische Situation.
Damit Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wissen, woran Sie sind – und welche Möglichkeiten Sie haben.
Typische Ausgangslagen, mit denen Unternehmer zu uns kommen:
- Der Wohnsitz wird nach Deutschland verlegt. Was bedeutet das für Einkünfte und Vermögenswerte im Ausland – etwa für eine Rente oder Pension aus den USA?
- Ein Gesellschafter plant seinen Wegzug ins Ausland. Welche steuerlichen Folgen hat der Wegzug für seine GmbH-Beteiligung und was sollte vor dem Umzug geklärt werden?
- Eine Erbschaft oder Schenkung hat einen internationalen Bezug. Welcher Staat darf besteuern und welche Auswirkungen ergeben sich für die deutsche Steuer?
- Ein Unternehmer ist grenzüberschreitend tätig oder hält Beteiligungen an einem Unternehmen im Ausland. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus in Deutschland?
- Es besteht Vermögen im Ausland, das bislang nicht in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt wurde. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus und wie sollte mit der Situation umgegangen werden?
So klären wir grenzüberschreitende Sachverhalte:
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Ertragsteuerrecht gehen wir strukturiert und Schritt für Schritt vor. Zunächst prüfen wir, welche deutschen steuerlichen Auswirkungen sich aus dem Sachverhalt ergeben und ob eine deutsche Steuerpflicht besteht.
Im nächsten Schritt bestimmen wir die steuerliche Ansässigkeit und prüfen, welchem Staat nach dem jeweils einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zusteht. Daraus leiten wir die konkreten steuerlichen Folgen ab und prüfen, wie eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden wird.
Bei grenzüberschreitenden Schenkungs- und Erbfällen prüfen wir die deutsche Steuerpflicht und den Umfang des steuerpflichtigen Vermögens. Anschließend klären wir, ob die Anrechnung einer ausländischen Erbschaftsteuer möglich ist.
Sollte eines der wenigen vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen einschlägig sein, berücksichtigen wir dieses bei unserer Prüfung.
Auch die erforderlichen Anzeige- und Erklärungspflichten in Deutschland prüfen und erfüllen wir für Sie. Auf dieser Grundlage zeigen wir Ihnen die sinnvollen nächsten Schritte auf und begleiten Sie bei deren Umsetzung.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Grenzüberschreitende Sachverhalte von Privatpersonen, Unternehmern und Unternehmen
- Klärung von Wohnsitz, steuerlicher Ansässigkeit und Einkunftsarten
- Steuerliche Einordnung und Besteuerungsumfang ausländischer Einkünfte
- Besondere Expertise bei der Besteuerung von 401(k)-Pensionen aus den USA und Pensionen internationaler Organisationen
- Steuerliche Folgen eines Zuzugs nach Deutschland
- Steuerliche Folgen eines Wegzugs aus Deutschland
- Prüfung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerliche Beurteilung internationaler Erbschaften und Schenkungen unter Berücksichtigung von Wohnsitz und Vermögen im In- und Ausland
- Prüfung und Erfüllung steuerlicher Anzeige und Erklärungspflichten in Deutschland
- Koordination mit ausländischen Steuerberatern und spezialisierten Fachjuristen
Umstrukturierung und Rechtsformberatung
Ist die GmbH die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen?
Typische Ausgangslagen, mit denen Unternehmer zu uns kommen:
- Das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft wächst, und die Frage nach Haftung und Steuerbelastung stellt sich neu. Lohnt der Wechsel in eine GmbH?
- Gewinne sollen im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden, statt jährlich voll besteuert zu werden.
- Ein zweites Standbein entsteht und soll vom bestehenden Geschäft getrennt werden, um Risiken zu begrenzen.
- Die Betriebsimmobilie steht in derselben Gesellschaft wie das operative Geschäft und blockiert damit spätere Gestaltungen.
So prüfen wir Ihre Rechtsform
Alle Leistungen im Detail: Rechtsformwahl, Umwandlung, Holdingaufbau, Einbringungen, Beteiligungsstruktur
- Prüfung der passenden Rechtsform für Ihre Ziele
- steuerliche Begleitung von Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Aufbau und Optimierung von Holdingstrukturen
- steuerliche Auswirkungen von Einbringungen und Übertragungen
- Einordnung geplanter Veränderungen der Beteiligungsstruktur
- Trennung von operativem Geschäft und Vermögenswerten
- Verbindung von Unternehmensstruktur, Vermögensplanung und Nachfolge
- Koordination mit Notaren und Rechtsanwälten
Das Fundament: laufende Steuerberatung für Ihr Unternehmen
Die laufende Steuerberatung ist die Grundlage für eine verlässliche unternehmerische Begleitung. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Aufgaben – zuverlässig, digital und strukturiert.
Dabei geht es um mehr als die Erfüllung laufender Pflichten. Aktuelle Zahlen, klare Strukturen und ein verlässlicher Überblick schaffen die Grundlage für gute Entscheidungen.
Darauf bauen wir unsere individuelle Beratung auf – von der laufenden steuerlichen Betreuung bis zu besonderen unternehmerischen Fragen.
Finanzbuchführung:
aktuelle Zahlen statt Blick zurück
aktuelle Zahlen statt Blick zurück
Zeitnahe Auswertungen schaffen die Grundlage für gute unternehmerische Entscheidungen.
Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung digital und schließen den Vormonat im Folgemonat ab. So haben Sie Ihre Liquidität, Geschäftsentwicklung und Steuerbelastung frühzeitig im Blick.
- Laufende Erfassung und Verarbeitung Ihrer Belege
- Digitale Übermittlung und Verarbeitung von Unterlagen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Kostenstellen und weitere Auswertungen nach Bedarf
- Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltungsprozesse
- Einordnung Ihrer Zahlen im Beratungsgespräch
Lohnabrechnung:
zuverlässig und digital
zuverlässig und digital
Lohnabrechnungen erfordern aktuelle Kenntnisse, sorgfältige Verarbeitung und die Einhaltung zahlreicher Fristen. Wir übernehmen die laufende Abrechnung und die erforderlichen Meldungen – zuverlässig und vollständig digital.
Auswertungen und Unterlagen stellen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden digital zur Verfügung. Auch die Kommunikation rund um die Lohnabrechnung erfolgt durchgängig digital.
Bei steuerlichen Fragen rund um Vergütung und Lohn ordnen wir die Auswirkungen ein. Bei rechtlichen Spezialfragen vermitteln wir Ihnen bei Bedarf die passenden Fachleute.
- Laufende Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erforderliche An- und Abmeldungen
- Elektronische Meldungen an die zuständigen Stellen
- Unterstützung bei lohnsteuerlichen Fragen
- Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- DATEV Personal
- Arbeitnehmer online
Jahresabschluss:
mehr als die Erfüllung einer Pflicht
mehr als die Erfüllung einer Pflicht
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für Gespräche mit Banken, Finanzierungsentscheidungen, Gesellschafterentscheidungen und Ihre weitere Planung.
Wir erstellen den Jahresabschluss auf Basis der laufenden Buchhaltung und nehmen uns Zeit, die wesentlichen Entwicklungen mit Ihnen einzuordnen.
Denn ein Jahresabschluss soll nicht nur fertig sein – er soll Ihnen zeigen, wo Ihr Unternehmen steht und welche Entscheidungen vor Ihnen liegen.
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
- Steuerliche Einordnung der wesentlichen Entwicklungen
- Aufbereitung von Bilanzkennzahlen und Ertragslage
- Abstimmung der Unterlagen für Banken und weitere Adressaten
- Besprechung des Abschlusses und der nächsten Schritte
Steuererklärungen:
sicher und fristgerecht
sicher und fristgerecht
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Feststellungserklärungen
- Einkommensteuererklärung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einsprüche und Änderungsanträge
- Weitere erforderliche steuerliche Erklärungen
Was Sie von FINCKH erwarten können
Ihre Zahlen bleiben aktuell
Wir schließen Ihre Buchhaltung im Folgemonat ab. Damit haben Sie zeitnah eine verlässliche Grundlage für Bankgespräche, Finanzierungen, Investitionsentscheidungen und die laufende Steuerung Ihres Unternehmens.
Aktuelle Entwicklungen bilden die Grundlage für Ihre Entscheidungen – statt eines Blicks zurück auf die Vergangenheit.
Sie erhalten klare Antworten
Steuerliche Fragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Sie erhalten eine klare und realistische Einschätzung – und, wo sinnvoll, konkrete Handlungsalternativen mit ihren jeweiligen steuerlichen Konsequenzen.
Sie wissen nicht nur, was möglich ist, sondern auch, welche Folgen die verschiedenen Wege haben.
Wir schauen genauer hin
Unsere Arbeit endet nicht mit der Buchhaltung. Wir achten auf Entwicklungen, die für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation wichtig werden können.
Veränderungen bei Gesellschaftern, größere Investitionen, geplante Umstrukturierungen oder persönliche Veränderungen können steuerliche Folgen haben. Wenn uns etwas auffällt, sprechen wir es an – und zwar möglichst bevor daraus ein Problem wird.
Wir verbinden laufende Steuerberatung mit vorausschauender Beratung und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Zusammenarbeit, die einfach funktioniert
Digitale Zusammenarbeit ist bei FINCKH kein Zusatz, sondern Teil unserer täglichen Arbeit.
Belege, Auswertungen und Informationen werden digital ausgetauscht und stehen dort zur Verfügung, wo sie gebraucht werden. Das reduziert Abstimmungsaufwand, schafft Transparenz und hält die Kommunikation zwischen Ihnen und uns einfach und direkt.
Digitale Steuerberatung wird damit zu einem unkomplizierten Bestandteil Ihres Arbeitsalltags.
Häufige Fragen zur Steuerberatung für Unternehmer
Wann sollte ich mit der Planung meiner Unternehmensnachfolge beginnen?
Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung?
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker bzw. Erblasser und Erwerber. Je nach Verwandtschaftsgrad und persönlicher Beziehung gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen.
Wichtig ist der Zehnjahreszeitraum: Schenkungen und andere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden bei einer späteren Erbschaft grundsätzlich zusammengerechnet. Bereits erfolgte Schenkungen können den verfügbaren Freibetrag daher entsprechend reduzieren. Erst wenn frühere Erwerbe aus dem Zehnjahreszeitraum herausfallen, steht der Freibetrag wieder vollständig zur Verfügung.
Gerade bei größeren Vermögensübertragungen lohnt sich daher eine frühzeitige Planung, bei der auch bereits erfolgte Schenkungen berücksichtigt werden.
Fällt Schenkungsteuer an, wenn ich GmbH-Anteile übertrage?
Nicht unbedingt – unter bestimmten Voraussetzungen können GmbH-Anteile schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden.
Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht umfangreiche Verschonungsregelungen vor. Ob und in welchem Umfang diese greifen, hängt unter anderem von der Vermögensstruktur, den Behaltensfristen und den gesetzlichen Lohnsummenregelungen ab.
Eine frühzeitige steuerliche Planung ist daher entscheidend, um Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen und die Steuerbelastung zu optimieren.
Ich wohne in Deutschland und beziehe eine Rente aus dem Ausland. Muss ich die Rente in Deutschland versteuern?
Grundsätzlich unterliegen in Deutschland wohnende Personen mit ihrem weltweiten Einkommen der deutschen Steuerpflicht. Ob eine ausländische Rente tatsächlich in Deutschland besteuert wird, richtet sich jedoch nach der Art der Rente und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Herkunftsstaat.
Je nach Einzelfall kann das Besteuerungsrecht Deutschland, dem ausländischen Staat oder beiden Staaten zustehen.
Eine Prüfung des konkreten Falls ist daher unerlässlich, um das Besteuerungsrecht und mögliche steuerliche Pflichten zuverlässig zu bestimmen.
Holding über (bestehender) GmbH – lohnt sich das?
Eine Holding kann steuerlich und strategisch sinnvoll sein, insbesondere wenn Gewinne reinvestiert, weitere Beteiligungen aufgebaut, Geschäftsbereiche in eigenständigen Gesellschaften organisiert oder ein späterer Unternehmensverkauf vorbereitet werden soll.
Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem großen Teil steuerfrei sein. Dadurch kann eine Holding insbesondere bei der Reinvestition von Gewinnen und beim Aufbau weiteren Vermögens steuerliche Vorteile bieten. Dem stehen zusätzlicher Gründungs-, Verwaltungs- und Beratungsaufwand sowie die Kosten für weitere Gesellschaften gegenüber.
Wird die Holding nachträglich über einer bereits bestehenden GmbH gegründet, ist hierfür regelmäßig eine entsprechende Umstrukturierung erforderlich, die je nach Gestaltung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes erfolgen kann. Dabei sind sowohl die gesellschaftsrechtliche als auch die steuerliche Gestaltung sorgfältig zu prüfen
Ob sich eine Holding für Sie lohnt, hängt unter anderem von Ihrer Unternehmensstruktur sowie Ihrer individuellen Ausschüttungs-, Investitions- und Verkaufsplanung ab.
Ich wohne in Deutschland und habe Vermögen im Ausland geerbt. Muss ich steuerlich etwas beachten?
Ja. Eine Erbschaft aus dem Ausland kann auch in Deutschland steuerlich relevant sein. Wenn Sie in Deutschland wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, kann sich die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich auf den gesamten Erwerb einschließlich des geerbten Auslandsvermögens erstrecken.
Entscheidend sind dabei unter anderem Ihr Wohnsitz, der Wohnsitz des Erblassers, die Art und Belegenheit des geerbten Vermögens sowie die steuerlichen Regelungen des jeweiligen ausländischen Staates. Je nach Sachverhalt kann es zudem zu einer Besteuerung in Deutschland und im Ausland kommen. Eine Doppelbesteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen vermieden oder durch Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer gemildert werden.
Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang die Erbschaft in Deutschland steuerpflichtig ist, welche Erklärungspflichten bestehen und wie eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
Was passiert steuerlich, wenn ich als GmbH-Gesellschafter ins Ausland ziehe?
Ein Wegzug ins Ausland kann eine sogenannte Wegzugsbesteuerung auslösen. Dabei kann der Wertzuwachs Ihrer GmbH-Anteile besteuert werden, obwohl die Anteile nicht tatsächlich verkauft wurden.
Die Regelungen greifen insbesondere bei bestimmten wesentlichen Beteiligungen und setzen weitere persönliche und zeitliche Voraussetzungen voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen eine ratierliche Zahlung der Steuer oder Rückkehrregelungen in Betracht.
Ein geplanter Wegzug sollte daher frühzeitig steuerlich geprüft und gestaltet werden. Denn nach dem Wegzug sind wichtige Gestaltungsmöglichkeiten häufig eingeschränkt.
Wie schnell erhalte ich meine betriebswirtschaftlichen Auswertungen?
Wir schließen die Buchhaltung im Folgemonat ab. Sie erhalten Ihre Auswertungen damit zeitnah und nicht mit mehreren Monaten Verzögerung – sodass Sie die Zahlen als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen nutzen können.
Voraussetzung dafür ist die vereinbarte digitale und zeitnahe Bereitstellung Ihrer Belege. So entsteht die Aktualität der Auswertungen durch einen gut abgestimmten gemeinsamen Prozess.
Betreut FINCKH auch Mandanten außerhalb von Kelkheim?
Ja. Unsere Kanzlei liegt in Kelkheim, rund zwanzig Kilometer westlich von Frankfurt am Main. Wir betreuen Mandanten im gesamten Main-Taunus-Kreis, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Da wir vollständig digital arbeiten und Beratungsgespräche auf Wunsch per Zoom stattfinden, spielt die Entfernung für die Zusammenarbeit keine Rolle.
Übernimmt FINCKH jedes Mandat?
Nein. Wir arbeiten konsequent digital und setzen daher die Bereitschaft voraus, sich auf unsere digitalen Prozesse einzulassen.
Unser Schwerpunkt liegt auf Unternehmen und Unternehmern, deren Anforderungen und Strukturen zu unserer fachlichen Ausrichtung und Arbeitsweise passen. Besonders gerne betreuen wir Betriebe der Systemgastronomie, Dienstleistungsunternehmen, produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe.
Wir möchten die Mandate, die wir übernehmen, mit unseren Prozessen und unserer fachlichen Expertise bestmöglich betreuen.