Unternehmensnachfolge planen | FINCKH Steuerberatung Zukunft lässt sich nicht übergeben. Aber gestalten.

Begleitung über Jahre

Feste Ansprech­partner bis zur letzten Übertragung

Wir erinnern, nicht Sie

Proaktiv bei jedem Übertragungsschritt

Tiefe Expertise

In Nachfolge, Erbschaft und Schenkung

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Nachfolge beginnt lange vor der Übergabe.

Ein Unternehmen zu übergeben, ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

Für das Unternehmen. Für die Familie. Für Ihr Vermögen. Und für Sie persönlich.

Deshalb sollte Nachfolge nicht erst beginnen, wenn die Übergabe unmittelbar bevorsteht.

Wir begleiten Sie dabei, ihre Nachfolge frühzeitig zu denken, unterschiedliche Möglichkeiten zu prüfen und eine Lösung zu entwickeln, die fachlich überzeugt – und persönlich passt.

Frühzeitig denken. Bewusst entscheiden.

Warum ist eine frühzeitige Nachfolgeplanung wichtig?

Eine Nachfolge lässt sich auf viele Arten gestalten.

Innerhalb der Familie. Schrittweise. Durch einen Verkauf. Oder durch die Übergabe an Mitarbeiter oder das Management.

Welche Lösung die richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Je früher Sie sich damit beschäftigen, desto größer ist Ihr Gestaltungsspielraum.

Wir schaffen Klarheit über die Möglichkeiten, zeigen steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf und helfen Ihnen, Entscheidungen mit Weitblick zu treffen.

Nicht erst dann, wenn eine Entscheidung notwendig ist.
Sondern dann, wenn Sie noch gestalten können.

Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft drei Dinge:

Sie können eine Übergabe innerhalb der Familie, eine schrittweise Übertragung oder einen Verkauf an einen Dritten miteinander vergleichen. Auch eine Umstrukturierung kann rechtzeitig geprüft werden, wenn die bestehende Unternehmensstruktur nicht zur geplanten Nachfolge passt.

Persönliche Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer früh beginnt, kann prüfen, ob eine zeitlich gestufte Übertragung sinnvoll ist.

Für Betriebsvermögen können außerdem Verschonungsregelungen in Betracht kommen. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen, Behaltensfristen und gegebenenfalls Lohnsummenregelungen gebunden. Deshalb gehört die Prüfung an den Anfang der Planung und nicht erst kurz vor den Übertragungsvertrag.

Eine klare Regelung reduziert Unsicherheit. Sie schafft Transparenz darüber, wer welche Verantwortung übernimmt, wie der Übergeber abgesichert wird und wie die Interessen mehrerer Familienmitglieder berücksichtigt werden können.

Wann sollte man sich um die Nachfolge kümmern? Der richtige Zeitpunkt ist früher, als viele denken

Eine pauschale Jahreszahl gibt es nicht. Für die Planung gilt aber:
Beginnen Sie nicht erst dann, wenn die Übergabe unmittelbar bevorsteht.

Ein früher Start ist besonders wichtig, wenn:

Unser Blick auf Ihre Nachfolge

Klarheit

Wir ordnen, was komplex ist, und machen unterschiedliche Möglichkeiten verständlich.

Weitblick

Wir betrachten nicht nur die bevorstehende Übergabe, sondern auch ihre langfristigen Auswirkungen.

Persönlichkeit

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Ziele, Ihre Familie und das, was Ihnen persönlich wichtig ist.

Verlässlichkeit

Von der ersten Überlegung bis zur Umsetzung behalten wir den Überblick und koordinieren die notwendigen Schritte.

Ein Weg, der zu Ihnen passt.

Orientierung

Am Anfang steht das Gespräch.

Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und schaffen eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte.

Gestaltung

Aus den Möglichkeiten wird ein konkreter Weg.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Nachfolgelösung und berücksichtigen dabei steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte.

Mit dem Ziel, nicht nur eine Lösung zu finden, sondern die richtige.

Umsetzung

Eine gute Planung muss am Ende funktionieren.

Wir begleiten die Umsetzung, behalten die verschiedenen Schritte im Blick und arbeiten mit Notaren und weiteren Fachberatern zusammen.

So bleibt die Nachfolge auch in komplexen Situationen überschaubar und verlässlich.

Die beste Nachfolge ist die, die sich richtig anfühlt.

Wie FINCKH gezielt unterstützt Von der ersten Bestandsaufnahme zum konkreten Fahrplan

Eine gute Nachfolge braucht beides: den Blick für das große Ganze und die Sicherheit im Detail.

Wir betrachten Ihre persönliche und unternehmerische Situation, entwickeln unterschiedliche Szenarien und prüfen deren steuerliche Auswirkungen. So entsteht Schritt für Schritt ein klarer Fahrplan für die Umsetzung.

Am Anfang steht eine umfassende Bestandsaufnahme.

Wir betrachten das Unternehmen, die Beteiligungsstruktur, das Vermögen und die persönlichen Verhältnisse. Dabei geht es auch um die Menschen hinter der Nachfolge: Wer soll beteiligt werden? Welche Vorstellungen haben Übergeber, Übernehmer und weitere Familienmitglieder?

Denn bevor eine Lösung entstehen kann, müssen die Ziele klar sein.

Auf Grundlage Ihrer Ziele und Ihrer persönlichen Situation prüfen wir verschiedene Wege der Unternehmensnachfolge und deren Kombination.

Zum Beispiel:

Wir zeigen Ihnen nicht nur Möglichkeiten auf, sondern machen ihre Unterschiede und Konsequenzen nachvollziehbar.

Was bedeutet eine geplante Übertragung konkret?

Wir berechnen die steuerlichen Folgen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Dabei prüfen wir unter anderem persönliche und sachliche Freibeträge, mögliche Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Voraussetzungen für Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen.

So entsteht eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung.

Nicht eine pauschale Empfehlung, sondern eine klare Einordnung der verschiedenen Varianten.

Die bestehende Unternehmensstruktur ist nicht immer die ideale Grundlage für eine Nachfolge.

Deshalb prüfen wir, ob beispielsweise eine Holdingstruktur, die Trennung von Betrieb und Immobilie oder ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein kann.

Auch Einbringungen und Übertragungen können steuerliche Folgen und Sperrfristen auslösen. Deshalb betrachten wir nicht nur, was möglich ist, sondern auch den richtigen Zeitpunkt.

Wir entwickeln die steuerliche Konzeption und stimmen diese mit den zuständigen Rechtsanwälten und Notaren ab.

Bestehende Regelungen, etwa in Testamenten oder Gesellschaftsverträgen, berücksichtigen wir, soweit sie für die steuerliche Beurteilung relevant sind. Ergeben sich daraus Hinweise auf einen Anpassungsbedarf, stimmen wir diesen mit den zuständigen Rechtsberatern ab.

So greifen steuerliche Planung und rechtliche Gestaltung sinnvoll ineinander.

Aus der Planung wird ein konkreter Fahrplan.

Wir definieren die nächsten Schritte und behalten relevante Fristen und Voraussetzungen im Blick. Auch während der Umsetzung stehen wir Ihnen steuerlich zur Seite und sorgen dafür, dass die einzelnen Bausteine aufeinander abgestimmt bleiben.

So wird aus einer komplexen Nachfolge ein strukturierter Prozess.

Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Familie. Für Ihre Zukunft.

Sprechen wir darüber, bevor daraus Zeitdruck entsteht. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.

Häufige Fragen

Idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleibt ausreichend Zeit, verschiedene Nachfolgemodelle zu vergleichen, Freibeträge und mögliche Übertragungen frühzeitig zu planen, eine mögliche Umstrukturierung zu prüfen und die Voraussetzungen für steuerliche Verschonungsregelungen zu schaffen und einzuhalten.

Je früher die Planung beginnt, desto größer sind in der Regel die Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere bei größeren Unternehmensvermögen und einer schrittweisen Übertragung.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die steuerliche Belastung hängt unter anderem vom Wert und der Art des übertragenen Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis, bereits genutzten Freibeträgen und den Voraussetzungen möglicher steuerlicher Verschonungsregelungen ab.

FINCKH berechnet die geplante Übertragung und zeigt Ihnen die steuerlichen Folgen verschiedener Gestaltungsvarianten auf. So können Sie frühzeitig erkennen, welche Belastungen entstehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Eine frühzeitige Vorsorge hilft, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch im Notfall zu sichern. Bereits bei der Gründung, aber auch während der laufenden Unternehmensführung sollte geprüft werden, wer das Unternehmen im Fall einer Krankheit, eines längeren Ausfalls oder einer sonstigen Verhinderung vertreten und wichtige Entscheidungen treffen kann.

Dabei sollten insbesondere Vertretungsregelungen, Vollmachten und interne Zuständigkeiten klar geregelt und regelmäßig überprüft werden. So lässt sich vermeiden, dass das Unternehmen im Ernstfall durch ungeklärte Zuständigkeiten oder fehlende Handlungsmöglichkeiten beeinträchtigt wird.

FINCKH unterstützt Sie dabei, die steuerlichen und unternehmerischen Aspekte einer solchen Vorsorge zu prüfen und gemeinsam mit den erforderlichen rechtlichen Beratern eine passende Lösung zu entwickeln.

Bei Unternehmern und Gesellschaftern sollten Gesellschaftsvertrag, Testament bzw. Erbvertrag und Ehevertrag (Güterstand) aufeinander abgestimmt sein. Nur so lässt sich vermeiden, dass unterschiedliche Regelungen im Ernstfall zu unerwünschten Folgen für das Unternehmen oder die Familie führen.

Dabei sollten die gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerlichen Folgen auch unabhängig von einer bereits geplanten Unternehmensnachfolge gemeinsam betrachtet werden. So kann frühzeitig geprüft werden, was im Fall von Tod, Ausfall oder einer späteren Nachfolge mit dem Unternehmen und den Beteiligungen geschieht. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen und stimmen uns bei Bedarf mit Rechtsanwälten und Notaren ab, damit die verschiedenen Bausteine zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammenpassen.

Das kann je nach Gestaltung möglich sein. In Betracht kommen beispielsweise eine schrittweise Übertragung, ein Nießbrauch oder Versorgungsleistungen. Ob eine solche Lösung sinnvoll ist und wirtschaftlich sowie steuerlich passt, hängt von der konkreten Unternehmens- und Familiensituation ab.

Beide Varianten – Share Deal und Asset Deal – können unterschiedliche steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Unternehmensstruktur, den vorhandenen Vermögenswerten, der Beteiligungsstruktur sowie den Zielen von Käufer und Verkäufer ab.

Wir vergleichen die möglichen Varianten frühzeitig und zeigen Ihnen die jeweiligen steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf. So können die Vor- und Nachteile beider Gestaltungen vor einer Entscheidung fundiert abgewogen werden.

Das hängt unter anderem vom Wert und der Struktur des übertragenen Unternehmens bzw. Vermögens, dem Verhältnis zwischen Übergeber und Übernehmer, den verfügbaren Freibeträgen und den Voraussetzungen für steuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen ab.

Ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Situation zuverlässig beurteilen. Wir prüfen die geplante Übertragung und zeigen Ihnen die steuerlichen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Eine Holding kann in bestimmten Fällen die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder einen späteren Anteilsverkauf sinnvoll unterstützen. Sie ist jedoch kein allgemeines Patentrezept. Entscheidend sind unter anderem die bestehende Unternehmens- und Beteiligungsstruktur, der geplante Übertragungsweg und der zeitliche Vorlauf.

Die Gründung einer Holding im Vorfeld einer Nachfolge sollte frühzeitig geprüft werden, da eine Umstrukturierung je nach Gestaltung steuerliche Folgen und bestimmte Halte- oder Sperrfristen auslösen kann. Je früher eine mögliche Holdingstruktur in die Nachfolgeplanung einbezogen wird, desto größer sind in der Regel die Gestaltungsmöglichkeiten.

Die familiäre Situation kann für die steuerliche und wirtschaftliche Gestaltung einer Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung sein. Vermögensverhältnisse, bereits erfolgte Schenkungen, bestehende Testamente und ein Ehevertrag sowie die Zahl der potenziellen Nachfolger können die Gestaltungsmöglichkeiten und die steuerlichen Folgen beeinflussen.

Deshalb betrachten wir die Unternehmensnachfolge nicht isoliert, sondern beziehen die relevanten familiären Rahmenbedingungen in unsere steuerliche Planung ein. Dabei prüfen wir insbesondere, welche Auswirkungen verschiedene Übertragungsmodelle auf das Unternehmen und die beteiligten Familienmitglieder haben.

Soweit rechtliche Fragen betroffen sind, arbeiten wir bei Bedarf mit den erforderlichen Rechtsanwälten und Notaren zusammen, damit steuerliche und rechtliche Aspekte sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Das Erstgespräch ist kostenfrei, wenn es dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung einer möglichen Zusammenarbeit dient. Kommt anschließend ein Mandat zustande, ist dieses Gespräch für Sie ebenfalls kostenfrei.

Geht das Gespräch bereits über ein reines Kennenlernen hinaus und umfasst eine konkrete und ausführliche steuerliche Beratung, sprechen wir dies vorab transparent mit Ihnen ab und klären die damit verbundene Vergütung.

Bitte beantworten Sie uns vor der Termin­buchung ein paar Fragen.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei.